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Recht auf Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Konzept '''"Recht auf Stadt"''' wurde in den 1960er Jahren von dem französischen Soziologen [[Henri Lefèbvre]] entwickelt, vor allem in seinem Buch [[Le droit à la ville|"Le droit à la ville"]] von 1968 (leider nicht auf deutsch erschienen).
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Zu diesem Begriff gibt es bisher zwei Einträge:
  
Nach [[Andrej Holm]]<ref>Vortrag an der Uni Hamburg am 27.11.2009</ref> beinhaltet das zunächst sehr vage erscheinende Recht auf Stadt bei Lefebvre verschiedene konkrete Rechte:
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* [[Recht auf Stadt (Hamburg)]]
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* [[Recht auf Stadt (Düsseldorf)]]
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* [[Recht auf Stadt (Freiburg)]]
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* [[Recht auf Stadt (Konstanz)]]
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* [[Recht auf Stadt (Konzept)]]
  
* das Recht auf Anwesenheit
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Siehe auch die [[:Kategorie:Recht auf Stadt]] mit allen Seiten zu diesem Begriff
* das Recht auf Aneignung
 
* das Recht auf Gebrauchswerte
 
* das Recht auf Zugang und Zentralität
 
* das Recht auf Differenz
 
* das Recht auf die "schöpferischen Überschüsse des Städtischen"
 
 
 
==Stadtbewegungen, die sich auf Lefèbvre beziehen==
 
 
 
* die [[Vernetzung RECHT AUF STADT]] in Hamburg
 
* [http://www.righttothecity.org/ Right to the City] in New York, Washington DC, Boston/Providence, Miami, New Orleans, Los Angeles, San Francisco/Bay Area
 
 
 
==Quellen==
 
 
 
<references/>
 
 
 
[[Kategorie:Recht auf Stadt]] [[Kategorie:Alle]]
 

Aktuelle Version vom 13. Februar 2012, 14:46 Uhr

Zu diesem Begriff gibt es bisher zwei Einträge:

Siehe auch die Kategorie:Recht auf Stadt mit allen Seiten zu diesem Begriff