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Recht auf Stadt (Konzept): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Februar 2010, 20:19 Uhr

Das Konzept "Recht auf Stadt" wurde in den 1960er Jahren von dem französischen Soziologen Henri Lefèbvre entwickelt, vor allem in seinem Buch "Le droit à la ville" von 1968 (leider nicht auf deutsch erschienen).

Nach Andrej Holm[1] beinhaltet das zunächst sehr vage erscheinende Recht auf Stadt bei Lefebvre verschiedene konkrete Rechte:

  • das Recht auf Anwesenheit
  • das Recht auf Aneignung
  • das Recht auf Gebrauchswerte
  • das Recht auf Zugang und Zentralität
  • das Recht auf Differenz
  • das Recht auf die "schöpferischen Überschüsse des Städtischen"

Stadtbewegungen, die sich auf Lefèbvre beziehen

Texte

Quellen

  1. Vortrag an der Uni Hamburg am 27.11.2009