Recht auf Stadt (Konzept)
Aus Recht auf Stadt, Plattform fuer stadtpolitisch Aktive
Version vom 19. Februar 2010, 18:48 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Konzept "Recht auf Stadt"''' wurde in den 1960er Jahren von dem französischen Soziologen Henri Lefèbvre entwickelt, vor allem in seinem Buch [[Le dro…“)
Version vom 19. Februar 2010, 18:48 Uhr von WikiSysop (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Konzept "Recht auf Stadt"''' wurde in den 1960er Jahren von dem französischen Soziologen Henri Lefèbvre entwickelt, vor allem in seinem Buch [[Le dro…“)
Das Konzept "Recht auf Stadt" wurde in den 1960er Jahren von dem französischen Soziologen Henri Lefèbvre entwickelt, vor allem in seinem Buch "Le droit à la ville" von 1968 (leider nicht auf deutsch erschienen).
Nach Andrej Holm[1] beinhaltet das zunächst sehr vage erscheinende Recht auf Stadt bei Lefebvre verschiedene konkrete Rechte:
- das Recht auf Anwesenheit
- das Recht auf Aneignung
- das Recht auf Gebrauchswerte
- das Recht auf Zugang und Zentralität
- das Recht auf Differenz
- das Recht auf die "schöpferischen Überschüsse des Städtischen"
Stadtbewegungen, die sich auf Lefèbvre beziehen
- die Vernetzung RECHT AUF STADT in Hamburg
- Right to the City in New York, Washington DC, Boston/Providence, Miami, New Orleans, Los Angeles, San Francisco/Bay Area
Quellen
- ↑ Vortrag an der Uni Hamburg am 27.11.2009